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Zögern Sie nicht – Anruf genügt …

Vortrag: "Abzocke – Gauner auf Datenjagd"

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Frau Ann-Katrin Steinbach, Referat Gesundheit und Pflege (Seniorenprojekt), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V., Mainz

 

Nachlese

Vortrag Gauner auf Datenjagd


Mit ungebetenen Anrufen hat schon manch einer Bekanntschaft gemacht. Manchmal auch mit ärgerlichen Folgen. Denn immer dreister gehen Gauner auf Datenjagd und versuchen, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Über die Abzocke per Telefon, und wie man sich davor schützen kann, referierte Heike Rosmann von der Verbraucherzentrale Kaiserslautern am 5. Oktober im Bistro Cubo.

„Die Abzock-Maschen sind vielfältig. Die Betrüger lassen sich immer Neues einfallen und operieren sogar mit der Angst der Menschen. Indem sie sich zum Beispiel als ein Softwareunternehmen ausgeben und behaupten, der Computer des Angerufenen sei von einem gefährlichen Virus befallen und nur sie könnten bei der Beseitigung helfen. Dabei verleiten sie ihr Opfer dazu, bestimmte Seiten zu öffnen, um Passwörter bis hin zum Onlinebanking auszuspionieren. Oder sie verlangen für ihre Hilfe tausende von Euros“, so Heike Rosmann. Ihr Rat: Auf keinen Fall darauf eingehen, sondern mit der Polizei drohen.
„Ein Abzock-Klassiker ist die Gewinnspielwerbung. Immer wieder flattert ein Schreiben ins Haus, das einen attraktiven Gewinn verspricht, in Form einer Reise oder eines recht hohen Geldbetrags. Doch Vorsicht, fast immer ist ein Haken dabei.“ Entweder solle man etwas bestellen, um die Gewinnchance zu erhöhen. Oder unter einer teuren Telefonnummer den Gewinn bestätigen. „Dabei werden dem Anrufer unzählige Fragen gestellt. Damit schlagen die Gauner zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie kommen an persönliche Daten und kassieren gleichzeitig ab, denn der Anruf kostet pro Minute einige Euro.“ Der Tipp der Verbraucherschützerin: Nicht unter Gewinndruck stellen lassen, keine sogenannten Mehrwertdienste anrufen, niemals Vorkasse leisten und persönliche Daten unter Verschluss halten. „Unseriöse Glücksbotschaften gehören in den Papierkorb. Das gilt auch für Reisegutscheingutscheine, bei denen es sich meist um eine Kaffeefahrt handelt, auf der die Teilnehmer oft massiv unter Druck gesetzt werden, damit sie etwas kaufen.“
Auch vor Telefonwerbung warnte Rosmann. Anrufe zu Werbezwecken seien nur zulässig, wenn der Verbraucher vorab sein Einverständnis zur Nutzung seiner Daten gegeben habe. „Fehlt die Einwilligung, sind Werbeanrufe unzulässig und wettbewerbswidrig und können Bußgelder bis zu 300 000 Euro zur Folge haben. Auch eine Rufnummerunterdrückung kann mit bis 10 000 Euro geahndet werden, vorausgesetzt, der Anrufer wird ermittelt.“ In beiden Fällen solle man die Bundesnetzagentur verständigen (Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede,Telefon 0291 / 9955-206, E-Mail rufnummernmissbrauch@bnetza.de).
„Vertragsabschlüsse per Telefon sind grundsätzlich möglich, mit Ausnahme der Gewinnspielvermittlung. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung nötig. Um das zu umgehen, weichen die Anbieter mittlerweile auf andere Produkte aus, wie etwa Nahrungsergänzungsmittel. Deshalb gilt es, äußerst vorsichtig mit den Antworten zu sein. Denn ein Ja an der falschen Stelle kann zu einem nicht gewünschten Vertrag führen.“ Dieser Fernabsatzvertrag lasse sich jedoch ohne Angabe von Gründen widerrufen und zwar 14 Tage ab Erhalt der Ware oder bei Dienstleitungen ab dem Zeitpunkt der Belehrung. Allerdings reiche seit 2014 die Warenrücksendung allein nicht mehr aus. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

„Mittlerweile geben sich die Betrüger am Telefon sogar als Verbraucherschützer, Staatsanwälte oder Polizei aus und versuchen den Verbraucher zu einer Zahlung zu überreden, indem sie ihm mit einem erfundenen Umstand Angst machen. Lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein“, mahnt Heike Rosmann. „Wenden Sie sich in so einem Fall an die Polizei oder die Verbraucherzentrale. Je mehr Hinweise eingehen, desto größer ist die Chance, den Betrügern das Handwerk zu legen.“